Platzordnung - SV Wals-Grünau

Wo Fußball seit 1957 zu Hause ist.

Direkt zum Seiteninhalt
Platzordnung
  Kunstrasenplatz
Steinerstrasse 22, 5071 Wals-Grünau
  
    
  • Der Kunstrasenplatz darf nur unter Aufsicht eines Trainers benutzt werden. Die Benützung erfolgt auf eigene Gefahr, für wie immer geartete Unfälle und Verletzungen wird keine Haftung übernommen.
  • Am Kunstrasenplatz darf man nur mit Noppenschuhe (Sohle und Schuhboden ist eine Einheit, entweder aus Kunststoff oder Gummi) spielen. Keine Schuhe mit auswechselbaren Stoppeln benutzen!
  • Achtung!!! Den Kunstrasen nicht mit schmutzigen Schuhen betreten!
  • Innerhalb der Umzäunung gilt absolutes Rauch- und Kaugummiverbot!
  • Im Areal des Kunstrasenplatzes gilt absolutes Hundeverbot!
  • Bitte nichts wegwerfen - für Abfälle gibt es Mistkübel!
  • Die transportablen Tore sind beim umsetzen anzuheben und dabei keinesfalls am Kunstrasen zu schieben. Schwere und (oder) scharfkantige Gegenstände können den Kunstrasen ernsthaft beschädigen!
 
Bei ungebührendem Verhalten oder bei Missachtung dieser Benutzungsregeln kann der Platzwart oder eine andere Person der Gemeinde Wals-Siezenheim sowie des SV Wals Grünau den zeitlich befristeten oder permanenten Ausschluss von der Benutzung des Kunstrasenplatzes verfügen.
  
Im Sinne eines geordneten Trainings- und Wettkampfbetriebes bedanken wir uns für Ihr Verständnis und Ihrer Mitwirkung.
  
Gemeinde Wals-Siezenheim
    
Zurück zum Seiteninhalt